Informationen zum Windenergie-Projekt Jettingen

67,5 Millionen Kilowattstunden sauberer Strom pro Jahr aus Jettingen
Im westlichen Teil des Windvorranggebiets BB-07 planen die Stadtwerke Stuttgart fünf Windenergieanlagen. Die Fläche ist im aktuellen Entwurf des Teilregionalplans der Region Stuttgart für Windenergie enthalten. Die Waldgebiete befinden sich im Besitz des Landes Baden-Württemberg. Bei einem Bieterverfahren der Forstverwaltungsbehörde ForstBW im Jahr 2023 haben sich die Stadtwerke Stuttgart mit ihrem Konzept für eine Windenergieplanung am Standort durchgesetzt und einen Pachtvertrag abgeschlossen.
Mit einem voraussichtlichen Gesamtstromertrag von 67,5 Millionen Kilowattstunden kann der Windpark Jettingen bilanziell etwa 27.000 Zweipersonenhaushalte mit einem Jahresverbrauch von 2.500 Kilowattstunden mit sauberem Strom versorgen. Damit leistet er einen beträchtlichen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität und zur Energieautarkie der Region.
Es ergeben sich weitere Vorteile für die anliegenden Gemeinden:
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Kommunale Wertschöpfung durch die Kommunalabgabe (§6 EEG)
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Gewerbesteuereinnahmen
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Information und Beteiligung
Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger nachlesen.
Der Planungsprozess: aktueller Stand
Bei einer Windparkplanung müssen viele Punkte bedacht und geprüft werden. Im Falle des Windparks Jettingen sind bereits alle erforderlichen Gutachten in Auftrag gegeben worden. Das sind beispielsweise Untersuchungen zum Natur- und Artenschutz, zu Schall- und Schattenemissionen, zur Anlagensicherheit und eine Anfrage beim Netzbetreiber zur Anbindung. Auf Grundlage dieser Gutachten soll Mitte des Jahres 2025 die Genehmigung im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beantragt werden.
Die Genehmigungsbehörde prüft, ob der Bau und Betrieb der beantragten Windenergieanlagen mit den öffentlichen Belangen und den Belangen der betroffenen Bürgerschaft vereinbar sind. Sie stellt fest, ob die rechtlich verbindlichen Regelungen des Immissionsschutzes eingehalten werden, zum Beispiel was Schall und Schattenwurf betrifft. Die Genehmigungsbehörde holt dazu auch Stellungnahmen von anderen betroffenen Behörden, wie etwa der Naturschutzbehörde, ein und berücksichtigt diese.
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