Fragen und Antworten

Sie suchen mehr Informationen?
Dann sind Sie hier richtig! Wir beantworten hier Fragen speziell zum Windpark Jettingen. Und wenn Ihre persönliche Frage an dieser Stelle noch nicht beantwortet wurde, schreiben Sie uns. Ihre Frage könnte auch andere interessieren.
Fragen und Antworten zum Windpark Jettingen
Deutschland hat die eigenen Klimaziele zuletzt nochmals verschärft: Bis zum Jahr 2045 soll der Treibhausgasausstoß rechnerisch null betragen. Baden-Württemberg hat 2040 als Zielmarke gesetzt – fünf Jahre früher. Die Stadtwerke Stuttgart fühlen sich in besonderem Maße verpflichtet, ihren Beitrag in unserer Region zum Erreichen dieser Ziele zu leisten.
Für den notwendigen Wandel braucht es Veränderungen in allen Lebensbereichen und Wirtschaftszweigen, doch vor allem in der Energiewirtschaft. Kohle, Öl, Gas und Kernenergie waren bislang die wichtigsten Energiequellen. In Zukunft sollen Strom und Wärme sowie Mobilität aus erneuerbaren Energien dominieren: Durch die Kraft von Sonne, Wind und Wasser. Hinzu kommen finanzielle Vorteile der Stromproduktion vor der Haustür: Der Gemeinde kommen direkte Einnahmen aus dem Betrieb der Windenergieanlage zugute. Allein die Kommunalabgabe nach §6 EEG kann fünfstellige Beträge generieren.
Zusätzlich können die Stadtwerke mit mehr „grüner“ Energie im Portfolio ihren Kundinnen und Kunden attraktive Ökostromangebote machen.
Und Windkraft ist nur ein Teil im Erzeugungs-Mix, den die Stadtwerke Stuttgart vor Ort allein oder in Kooperation mit Partnerinnen und Partnern realisieren: Auf unserer Website sind alle Erneuerbare-Energien-Projekte gelistet – unter anderem haben wir über 9.000 Megawatt installierte PV-Leistung realisiert.
Um die Wirtschaftlichkeit des Standorts zu beurteilen, haben die Stadtwerke Stuttgart von April 2023 an für zwölf Monate Windmessungen durchgeführt. In die Analyse flossen auch langfristige Wetterdaten ein. Das Ergebnis: Die Windgeschwindigkeiten vom Windatlas Baden-Württemberg wurden durch die Messung bestätigt (die mittlere Windgeschwindigkeit beträgt etwa 5,86 Meter pro Sekunde). Damit ist der Standort für die Windenergienutzung sehr gut geeignet.
An allen Immissionsorten werden die Grenzwerte für die astronomisch maximale Beschattung ohne Abschaltautomatik eingehalten. Die Schattenbelastungen betragen maximal zehn Stunden pro Jahr und maximal 30 Minuten pro Tag.
Im Rahmen eines Schallgutachtens wurden 16 Immissionspunkte untersucht. Das Ergebnis: Die Schallrichtwerte nach TA-Lärm werden bei einer Maximalleistung von 7,2 Megawatt eingehalten. Nach Inbetriebnahme wird es hierzu Kontrollmessungen geben, mit denen die Ergebnisse aus dem Gutachten überprüft werden.
Für die Windenergieanlagen werden circa 0,47 Hektar für Fundament, Kranstellfläche und Kranausleger benötigt. Das entspricht etwa zwei Dritteln eines Fußballfelds. Dazu kommen circa 0,35 Hektar für Lager-/Montageflächen und Transportflächen, die aber nur temporär benötigt werden. Eine befristete Waldumwandlung beinhaltet umfangreiche forstliche Ausgleichsmaßnahmen während der Betriebsdauer des Windparks. Wenn die Windräder ausgedient haben, werden sie (inklusive ihrer Fundamente) vollständig zurückgebaut und die Fläche wird vollständig wiederaufgeforstet.
Der Boden am Standort wurde eingehend geprüft und ist statisch gut geeignet, um mit einem Standard-Flachfundament zu gründen. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit ist nach derzeitigem Planungsstand eine Gründung ohne Pfähle möglich. Der Fokus liegt dabei sowohl auf Standsicherheit als auch auf Bodenverträglichkeit.
Es sind verschiedene Maßnahmen geplant, um die Menschen, die in der Nähe des geplanten Windparks leben, möglichst umfassend zu informieren. Auf dieser Website haben wir aktuelle News und Wissenswertes rund um das Projekt aufbereitet. Geplant ist außerdem eine Bürger-Informationsveranstaltung Mitte des Jahres 2025. Während des Genehmigungsverfahrens wird es eine öffentliche Auslegung der Genehmigungsunterlagen und die Möglichkeit zur formalen Stellungnahme geben.
Den umliegenden Gemeinden kommen durch die Kommunalabgabe (nach §6 EEG) direkte Einnahmen aus dem Betrieb der Windkraftanlagen zugute. Sie können über diese Einnahmen frei verfügen. Von dadurch möglichen Investitionen profitieren ihre Bürgerinnen und Bürger. Zudem entwickeln die Stadtwerke Stuttgart bei ihren Projekten auch eine finanzielle Bürgerbeteiligung mit – so können Anwohnerinnen und Anwohner Anteile an den Windanlagen zeichnen und selbst zu Stromproduzenten werden.
Auf diese Art bleibt die Wertschöpfung in der Region und das Kapital fließt nicht an überregionale Investoren ab.